Hallo liebe Cacher,

mittlerweile ist der Herbst angebrochen und damit die kältere Jahreszeit. Fledermäuse machen sich deshalb auf den Weg in ihre Winterquartiere: Höhlen, Stollen, Bunker und andere geeignete Orte.

Wie jedes Jahr ist es daher laut §39, Absatz 6 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März verboten, solche Orte aufzusuchen.

Wir möchten euch daher bitten, Caches die an einem solchen Ort versteckt sind oder solche, durch deren Suchen Fledermäuse gestört werden könnten, für mindestens diese Zeit mit einem entsprechenden Hinweis zu sperren, um auf die Tiere Rücksicht zu nehmen. Falls es im Frühjahr über den März hinausgehende Kälteperioden gibt, ist es außerdem sinnvoll, entsprechende Caches länger gesperrt zu lassen.

Wir, und auch die Fledermäuse, danken Euch recht herzlich für Eure Unterstützung!

Euer Team Opencaching.de

  1. Marschkompasszahl (1 comments)

    Schwachsinn!
    Natürlich ist es richtig, dass Fledermäuse geschützt werden. Aber nicht jedes Loch, nicht jede Felsspalte, nicht jeder Keller ist auomatisch eine Fledermausherberge. Darum finde ich das generelle Betretungsverbot äußerst fragwürdig. Naturschutz mit Sinn und Verstand – und nicht kopflos (“Reviewer-like”) auf alles und jeden anwenden.

    • Bluejack (1 comments)

      Hallo Marschkompasszahl,

      Deine Meinung in allen Ehren, aber hier geht es um eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Lies einfach mal §39 (6) in Verbindung mit §69 BNatSchG. Es liegt in Deiner persönlichen Verantwortung, Dich entsprechend zu verhalten. Insofern gibt Dir OC lediglich den Hinweis auf diese Vorschrift. Letztlich liegt es aber auch in unser aller Verantwortung, unser Hobby nicht durch Fehlverhalten in Misskredit zu bringen.

      Vielleicht trifft ja auf die von Dir verantworteten Caches auch die Ausnahme des 2. Halbsatzes von §39 (6) BNatSchG zu: “dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.”

      Dies nur als meine persönliche und unmaßgebliche Meinung.

      • phiriel (1 comments)

        Hallo Marschkompasszahl,
        daß Problem ist, daß oft nur erfahrene Biologen sicher sagen können, ob eine Höhle Fledermäusen als Winterquartier dient. Diese suchen sich ja aus gutem Grund schwer zugängliche und frostfreie Verstecke.
        Ähnliches gilt für die Sommerquartiere und Wochenstuben, allerdings können hier die Fledermäuse immerhin bei Störung fliehen, da sie nicht in Winterruhe sind.
        Der amtliche oder ehrenamtliche Naturschutz kann es nicht leisten, alle möglichen Unterkünfte regelmäßig auf Fledermäuse zu kontrollieren- da gibt es für ein generelles Verbot keine Alternative!

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