Im August 2010 trat die Verwaltung des Nationalpark Müritz erstmalig mit dem Supportteam von opencaching.de in Verbindung, um einige an äußerst kritischen Orten gelegte Caches anzumahnen. Zwar waren die betroffenen Caches nur auf dem us-amerikanischen Pendant, geocaching.com gelistet, aber im Interesse einer schnellen Abwicklung im Sinne des Naturschutz hat das Supportteam diesen “Fall” übernommen und entsprechende Kontakte hergestellt, was schlußendlich zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Einigung führte.

Im Nationalpark Müritz ist man sich durchaus bewußt, das Geocaching als Freizeitbeschäftigung für weite Teile der Bevölkerung kaum mehr wegzudenken ist. Durch die guten Erfahrungen der Zusammenarbeit zwischen der Nationalparkverwaltung Müritz und opencaching.de war aber auch klar, das sich Geocacher durchaus ihrer Verantwortung gegenüber der Natur bewusst sind. Einzig fehlen in manchen Regionen schutzzweckbezogene Rahmenbedingungen, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Um nun den Schutzzweck des Nationalparks auf der einen und das Freizeit- und Erholungsinteresse von Einheimischen und Urlaubern auf der anderen Seite in Einklang zu bringen, hat die Nationalparkverwaltung Festlegungen zum Geocaching getroffen. Diese Festlegungen sollen dabei helfen, Verstöße gegen die Nationalparkordnung zu verhindern und neben der aktiven Besucherlenkung zur Ausprägung des Ruhecharakters der betroffenen Zonen den Geocachern einen gesetzeskonformen Rahmen für die Ausübung ihres Hobbies zu geben.

Inhaltlich legt das Nationalparkamt Müritz zum Geocaching fest:

  1. Geocaches und die dazugehörigen Routen dürfen im Nationalpark nur unter folgenden Bedingungen angelegt werden:
    • an öffentlichen Straßen und an gekennzeichneten touristischen Wegen bzw. Wanderwegen
    • an oder in Besuchereinrichtungen entlang der Wasserwanderstrecken nur an gekennzeichneten Anlandestellen sowie an Stellen, die kein Anlanden erfordern (z.B. unter Brücken)
  2. Unter diesen Voraussetzungen erfolgt bis auf Weiteres keine zahlenmäßige Beschränkung. Maßgebliche Begründung hierfür ist die Gleichbehandlung zu anderen Nationalparkbesuchern. Sollte die weitere Beobachtung der Entwicklung es erforderlich erscheinen lassen, muss in den Folgejahren ggf. nachgesteuert werden.
  3. Das Nationalparkamt empfiehlt, auf „Nachtcaches“ zu verzichten (allgemein erhöhtes Gefährdungspotenzial v.a. im Wald).
  4. Als „organisierte Veranstaltung“ im Sinne der Nationalpark-Verordnung wird lediglich gewertet, wenn Geocaching in gewerblich organisiertem Rahmen z.B. durch touristische Anbieter angeboten und vermarktet wird. Dann ist die entsprechende Genehmigung erforderlich.

Die Umsetzung dieser Regelung wird durch die Nationalparkverwaltung durchgehend überwacht. Vertreter der beiden großen in Deutschland vertretenen Geocachingplattformen werden dabei unterstützend tätig. Für opencaching.de wird dies durch einen Vertreter des Supportteams gemacht, für geocaching.com hat die Nationalparkverwaltung einen Reviewer als Ansprechpartner gewünscht. Hier hat die Nationalparkverwaltung den Reviewer “OnkelFedja” vorgeschlagen, der bereits seine Mitarbeit zugesichert hat.