Hallo liebe Cacher,

alle Jahre wieder kommt nicht nur der Herbst, sondern beginnt auch die Fledermausschutzzeit.
Laut §39, Absatz 6 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März verboten, solche Orte aufzusuchen, wo Fledermäuse gerne überwintern.

Solltet ihr also Caches in Höhlen, Stollen, Bunkern, Dachstühlen oder anderen kritischen Stellen ausgelegt haben, so bitten wir euch, das Listing mit einem entsprechenden Hinweis zu deaktivieren, um auf die Tiere Rücksicht zu nehmen. Und falls es im Frühjahr über den März hinausgehende Kälteperioden gibt, ist es außerdem sinnvoll, entsprechende Caches länger gesperrt zu lassen.

Danke auch im Namen der Fledermäuse
Euer Team Opencaching.de

 

Quelle Beitragsbild, Hintergrund: https://pixabay.com – Creative Commons CC0

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